Parkplatz-bewirtschaftung OAK
1 Stunde gratis
Seit dem 1. Juli 2011 gilt auf dem gesamten Parkplatzareal Ibergeregg die Parkplatzbewirtschaftung durch die Oberallmeindkorporation Schwyz. Das Parkieren ist nur auf den aufgewiesenen Parkplätzen gegen Gebühr oder mit Dauerparkkarten erlaubt. Die Bewirtschaftung erfolgt durch zentrale Ticketautomaten.
Gebührenpflichtig von 07.00 bis 19.00 Uhr.
In der Zeit zwischen 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr kann das Fahrzeug unbegrenzt und ohne Entrichtung einer Parkgebühr abgestellt werden.
Im Winter dürfen nachts nur die dafür gekennzeichneten Parkplätze benützt werden.
Preise für Kurzparkierer | |
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1 Stunde | Gratis |
ab 1 Stunde | CHF 0.10 / 3 min |
2 Stunden | CHF 2.00 |
ab 2 Stunden | CHF 0.10 / 6 min |
3 Stunden | CHF 3.00 |
4 Stunden | CHF 4.00 |
5 - 12 Stunden | CHF 5.00 |
jeder weitere Tag plus | CHF 6.00 |
Achtung auch wenn gratis parkiert wird (1h) muss ein Ticket gelöst werden!
Preise für Dauerparkkarten | |
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1 Woche (7 Tage) | CHF 30.00 |
1 Monat | CHF 60.00 |
6 Monate | CHF 120.00 |
12 Monate | CHF 200.00 |
Preise für Spezial Dauerparkberechtigungen | |
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Wintersaisonkarte Spezial, nur Ibergeregg 1) | CHF 70.00 |
Wintersaisonkarte Spezial, Ibergeregg und Hand 1) | CHF 80.00 |
6 Monate Gastro 2) | CHF 70.00 |
12 Monate Gastro 2) | CHF 120.00 |
Die Wintersaisonkarte ist nur gültig zwischen 1. Dezember und 31. März oder während des Skibetriebs.
1 ) Beim Kauf einer Saisonkarte Ibergeregg, 9 Skilifte, Mythenregion, Hoch Ybrig+ oder Swiss Knife Valley
2 ) Eigentümer und Personal der Gastrobetriebe im Ibergeregg-Gebiet erhalten vergünstigte Dauerparkberechtigungen.
Car und Motorräder (Velos)
Cars können zwischen Passstrasse und Hotel Passhöhe unentgeltlich parken. Es wird ein Bereich reserviert (abgesperrt).
Motorräder können gratis auf den dafür gekennzeichneten Flächen (Privatboden des Hotels) abgestellt werden ebenso die Velos.
Berechtigungen
Die Parkgebühren für Kurzparkierer können am Automaten mit Münzen, oder über die App von Twint, Parkingpay und Easypark beglichen werden.
Die Parkgebühren für Dauerparkberechtigungen können über die App von Twint, Parkingpay und Easypark käuflich erworben werden. Ebenfalls können sie bei der OAK Schwyz, Brüöl 2, Schwyz. Tel. 041 818 50 60 oder auf www.oak-schwyz.ch beantragt werden. Die Berechtigungen werden gegen Rechnung erteilt, die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Die Parkgebühren für Spezial Dauerparkberechtigungen können ausschliesslich bei der OAK Schwyz, Brüöl 2, Schwyz. Tel. 041 818 50 60 oder auf www.oak-schwyz.ch beantragt werden. Die Berechtigungen werden gegen Rechnung erteilt, die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Die Dauerparkberechtigungen werden auf den Tag genau ausgestellt, sind persönlich auf
Autokennzeichen zugelassen und nicht übertragbar. Der Berechtigte wird digital mit dem Autokennzeichen bei der OAK Schwyz erfasst. Die Dauerparkberechtigung kann wiederkehrend aktiviert und angepasst werden. Es erfolgen keine Rückerstattungen von bereits bezahlten Parkgebühren.
Falls die Parkfelder oder Teile davon vorübergehend nicht benutzt werden können (z. Bsp. grosser Schneefall, Elementarschäden, etc.) sind die Fahrzeughalter nicht berechtigt, Parkgebühren zurück zu fordern.
Kauf bei OAK
www.oak-schwyz.ch
Tel. 041 818 50 60